Akte über die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und Finanzhilfen für Unternehmen und in jedem Fall von wirtschaftlichen Vorteilen jeglicher Art für öffentliche und private Einrichtungen in Höhe von mehr als eintausend Euro.
Anstelle der Veröffentlichung des einzelnen Rechtsakts kann eine Liste (in Form einer offenen Tabelle) veröffentlicht werden, die folgende Daten enthält
- Name und Steuerdaten des Begünstigten
- Betrag
- der Vergabe zugrunde liegende Regelung oder Titel
- Struktur, Leiter oder Beamter, der für das betreffende Verwaltungsverfahren zuständig ist
- Methode zur Identifizierung des Begünstigten
Mit Artikel 43 des Gesetzesdekrets Nr. 97/2016 wurde die Vorschrift aufgehoben, die die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Registers der Personen, einschließlich der natürlichen Personen, an die in jedem Haushaltsjahr Beiträge, Zuschüsse, Kredite, Subventionen und Leistungen wirtschaftlicher Art gezahlt wurden, vorsah. Die Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel wird nun durch Artikel 4 bis c.2 des Gesetzesdekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 geregelt, wonach "jede Verwaltung auf ihrer institutionellen Website in einem deutlich erkennbaren Teil der Rubrik "Transparente Verwaltung" die Daten über ihre Zahlungen veröffentlicht und die Einsichtnahme in Bezug auf die Art der getätigten Ausgaben, den Bezugszeitraum und die Begünstigten ermöglicht.
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 in der geänderten Fassung, Art. 7, Regionalgesetz Nr. 8/2012