Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Jahresbericht des Antikorruptionverantwortlichen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Bericht des Leiters der Korruptionsprävention über die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen (bis zum 15. Dezember jeden Jahres)

Normative Anforderungen
Art. 1, Abs. 14, Gesetz Nr. 190/2012
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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