Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Integrative Tarifverhandlungen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Abgeschlossene Zusatzverträge

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 21 Abs. 2, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Der nationale Kollektivvertrag wird nicht angewandt und es sind auch keine Fonds für dezentrale Abkommen vorgesehen.

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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