Erlass von Maßnahmen für außerordentliche und dringende Maßnahmen, die eine Abweichung von den geltenden Rechtsvorschriften beinhalten, mit ausdrücklicher Angabe der Rechtsvorschriften, von denen abgewichen wird, und der Gründe für die Abweichung sowie mit Angabe der getroffenen Verwaltungs- oder Rechtsprechungsmaßnahmen
- Gegebenenfalls festgelegte Fristen für die Ausübung der Befugnisse zum Erlass außerordentlicher Maßnahmen
- Geschätzte Kosten der Maßnahmen und tatsächlich von der Verwaltung getragene Kosten
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 42, Abs. 1, Buchst. a) b) und c), Gesetzesdekret Nr. 33/2013, sowie den entsprechenden Vorschriften