Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

Wegweiser

Inhalt des Obligatoriums

Erlass von Maßnahmen für außerordentliche und dringende Maßnahmen, die eine Abweichung von den geltenden Rechtsvorschriften beinhalten, mit ausdrücklicher Angabe der Rechtsvorschriften, von denen abgewichen wird, und der Gründe für die Abweichung sowie mit Angabe der getroffenen Verwaltungs- oder Rechtsprechungsmaßnahmen

  • Gegebenenfalls festgelegte Fristen für die Ausübung der Befugnisse zum Erlass außerordentlicher Maßnahmen
  • Geschätzte Kosten der Maßnahmen und tatsächlich von der Verwaltung getragene Kosten

Normative Anforderungen

Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 42, Abs. 1, Buchst. a) b) und c), Gesetzesdekret Nr. 33/2013, sowie den entsprechenden Vorschriften

Anwendbarkeit

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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