Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Unabhängige Bewertungsstellen, Bewertungseinheiten oder andere Stellen mit ähnlichen Aufgaben

Citizen's Guide
Inhalt des Obligatoriums
  1. Bescheinigung der OIV oder einer anderen ähnlichen Einrichtung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
  2. Dokument der OIV zur Validierung des Leistungsberichts (Art. 14, Abs. 4, Buchst. c), Gesetzesdekret Nr. 150/2009)
  3. Bericht der OIV über das allgemeine Funktionieren des Systems zur Bewertung, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen (Art. 14, Abs. 4, Buchst. a), Gesetzesdekret Nr. 150/2009)
  4. Andere Akten der unabhängigen Bewertungsstellen, Bewertungseinheiten oder anderer Stellen mit ähnlichen Aufgaben, die personenbezogene Daten in anonymisierter Form enthalten
Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä, Art. 31, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Abs. 2.1, CiVIT-Beschluss Nr. 6/2012
Abs. 4, CiVIT-Beschluss Nr. 23/2013
Anwendbarkeit

Die unter den Nummern 2 und 3 genannten Veröffentlichungspflichten gelten nicht für die Kommunalverwaltung.


Publication date:

23.01.2025

Last modified:

23.01.2025 13:07

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