Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Inhaber von politischen Ämtern gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums
  • Politische, administrative und leitende Organe mit Angabe ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
  • Ernennungsurkunde oder Proklamation mit Angabe der Dauer der Ernennung oder Amtszeit
  • Lebenslauf
  • Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Amtsübernahme
  • Beträge für Geschäftsreisen und Dienstreisen, die mit öffentlichen Mitteln bezahlt wurden
  • Angaben über die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen und die aus irgendeinem Grund gezahlten Vergütungen
  • Alle anderen Ämter, deren Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden, und Angabe der dafür gezahlten Vergütung
  • Einkommens- und Vermögenserklärung (gilt nur für Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder sowie Präsidenten und Ratsmitglieder von Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern)
Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art.13, Absatz 1, Buchstabe a), Art.14 Absatz1
Art. 47, co.1, Gesetzesdekret n. 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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