Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Inhaber von Führungspositionen (Nicht-Geschäftsführer)

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Für jeden Inhaber eines leitenden Amtes und organisatorischer Positionen mit leitenden Funktionen (außer Stadt-/Gemeindesekretär und/oder Generaldirektor)

  • Ernennungsurkunde mit Angabe der Dauer
  • Lebenslauf, erstellt in Übereinstimmung mit dem aktuellen europäischen Modell
  • Vergütungen jeglicher Art, die mit der Übernahme des Amtes verbunden sind (mit spezifischem Nachweis jeglicher variabler oder leistungsbezogener Komponenten)
  • Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und Dienstreisen
  • Daten über die Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und die aus irgendeinem Grund gezahlten Vergütungen
  • Sonstige Ämter, deren Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden, und Angabe der zu zahlenden Vergütung
  • Erklärung über das Nichtvorhandensein von Unvereinbarkeitsgründen und Unvereinbarkeiten mit der Übertragung des Amtes (mit Ausnahme von organisatorischen Positionen mit Führungsaufgaben)
  • Gesamtbetrag der zu Lasten der öffentlichen Hand erhaltenen Bezüge (mit Ausnahme von Organisationspositionen mit Führungsaufgaben)
Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 und d.Ä.
Art. 13 der Gemeindeordnung (R.G. 3. Mai 2018, Nr. 2)
Art. 20, Abs. 3, Gesetzesdekret Nr. 39/2013
ANAC-Beschlüsse Nr. 241/2017 und Nr. 586/2019
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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