Für jeden Inhaber eines leitenden Amtes und organisatorischer Positionen mit leitenden Funktionen (außer Stadt-/Gemeindesekretär und/oder Generaldirektor)
- Ernennungsurkunde mit Angabe der Dauer
- Lebenslauf, erstellt in Übereinstimmung mit dem aktuellen europäischen Modell
- Vergütungen jeglicher Art, die mit der Übernahme des Amtes verbunden sind (mit spezifischem Nachweis jeglicher variabler oder leistungsbezogener Komponenten)
- Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und Dienstreisen
- Daten über die Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und die aus irgendeinem Grund gezahlten Vergütungen
- Sonstige Ämter, deren Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden, und Angabe der zu zahlenden Vergütung
- Erklärung über das Nichtvorhandensein von Unvereinbarkeitsgründen und Unvereinbarkeiten mit der Übertragung des Amtes (mit Ausnahme von organisatorischen Positionen mit Führungsaufgaben)
- Gesamtbetrag der zu Lasten der öffentlichen Hand erhaltenen Bezüge (mit Ausnahme von Organisationspositionen mit Führungsaufgaben)
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 und d.Ä.
Art. 13 der Gemeindeordnung (R.G. 3. Mai 2018, Nr. 2)
Art. 20, Abs. 3, Gesetzesdekret Nr. 39/2013
ANAC-Beschlüsse Nr. 241/2017 und Nr. 586/2019