Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums
  • Personal mit einem nicht ständigen Beschäftigungsverhältnis, einschließlich des Personals, das den Büros zugewiesen ist, die direkt mit den politischen Organen zusammenarbeiten
  • Gesamtkosten des Personals mit einem nicht ständigen Beschäftigungsverhältnis, einschließlich des Personals, das den Büros zugewiesen ist, die direkt mit den politischen Organen zusammenarbeiten
Normative Anforderungen
Art. 17, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 in seiner geänderten Fassung entfällt die Verpflichtung zur Veröffentlichung von "Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis" in diesem Abschnitt

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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