Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Geschlechtsspezifische Daten

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Statistische Daten über das Verhältnis zwischen den beiden Geschlechtern, veröffentlicht gemäß Artikel 27 ter des Präsidialdekrets Nr. 2/L vom 01.02.2005 und nachfolgenden Änderungen. (nur für Gebietskörperschaften mit mehr als 30.000 Einwohnern) für jede der folgenden Kategorien:

a) nach Dienststellen oder ähnlichen Organisationseinheiten
b) nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses
c) nach funktionaler Qualifikation oder Kategorie
d) nach Funktionen
e) nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, wobei zwischen verschiedenen Formen zu unterscheiden ist
f) nach Gehaltstabellen, unter Berücksichtigung von Produktivitätsprämien, Zulagen und individuellen Gehaltserhöhungen
g) nach Gehaltsgruppen für Männer und Frauen
h) nach Alter
i) nach dem Bildungsstand des/der Arbeitnehmer(s)
l) nach Familienstand sowie Anzahl und Alter der Töchter und Söhne des/der Arbeitnehmer(s).

Es werden auch Daten über die Anzahl der Frauen und Männer veröffentlicht, die seit der letzten Veröffentlichung

a) leitende Positionen innehaben
b) an Schulungs- und Fortbildungskursen teilgenommen haben
c) Produktivitätsprämien, Zulagen oder individuelle Gehaltserhöhungen erhalten haben
d) die Dienststelle, das Amt oder die Organisationseinheit gewechselt haben

Normative Anforderungen
Artikel 114 des Gesetzbuchs der lokalen Körperschaften (Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018)
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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