Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen

Normative Anforderungen
Art. 41, Abs. 4, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Die in diesem Abschnitt beschriebene Veröffentlichungspflicht gilt nicht für die Körperschaft.

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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