Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Ausgaben für Repräsentationszwecke

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Ausgaben für Repräsentationszwecke, die den Führungsorganen der Körperschaft entstehen

Normative Anforderungen
Art. 16, Abs. 26, Gesetzesdekret 138/2011
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:09

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren