Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Verfahrensarten

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Tabelle der Verwaltungsverfahren
Kurze Beschreibung des Verwaltungsverfahrens mit Angabe der zweckdienlichen Informationen, einschließlich etwaiger Formblätter und einer Erläuterung der Fälle der stillschweigenden Zustimmung und der beglaubigten Mitteilung über die Aufnahme der Tätigkeit
Angabe des Subjekts, dem die Vertretungsbefugnis übertragen wird und an das sich der Betroffene wenden kann, wenn die für das Verfahren zuständige Person untätig bleibt

Normative Anforderungen
Art.1, 1 Absatz, R.G. n. 10/2014 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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