Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Gesamte Schulden und Zahl der Gläubiger

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Gesamtbetrag der überfälligen Forderungen und Anzahl der Gläubigerunternehmen

Normative Anforderungen
Art. 33, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und ff.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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