Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Vernetzte Dienste

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Ergebnisse von Umfragen zur Nutzerzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der den Nutzern bereitgestellten Netzdienste, einschließlich in Bezug auf Benutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und Aktualität, Statistiken über die Nutzung der Netzdienste.

Die statistischen Erhebungen der Gemeinde können unter diesem Link abgerufen werden.

Normative Anforderungen
Art. 7(3), Gesetzesverordnung 82/2005 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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