Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Wartelisten

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Kriterien für die Bildung von Wartelisten, erwartete Wartezeiten und tatsächliche durchschnittliche Wartezeiten für jede Art von Dienstleistung.

Normative Anforderungen
Art. 41, Abs. 6, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.A.
Anwendbarkeit

Die in diesem Abschnitt dargelegte Veröffentlichungspflicht gilt nicht für diese Körperschaft.

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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