Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

OIV - Evaluierungseinheit

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Namen, Lebenslauf und Vergütung der Mitglieder des Evaluierungsteams oder der Stelle, die ähnliche Aufgaben wahrnimmt

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä, Art.10, co. 8, lett. c), Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Abs. 14.2, Beschluss CiVIT Nr. 12/2013
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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