Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Grafische Darstellung

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Eine oder mehrere grafische Darstellungen, die die Beziehungen zwischen der Verwaltung und den kontrollierten öffentlichen Körperschaften, privatrechtliche Körperschaften und Gesellschaften verdeutlichen.

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 22, Abs. 1, Buchstabe d), Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und darauffolgenden Abänderungen
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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