Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Tarifverhandlungen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Abschluss von Tarifverträgen auf Provinzebene

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art. 21, Abs. 1, Gesetzesverordnung Nr. 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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