Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Öffentliche Wettbewerbe

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Bekanntmachungen von Auswahlverfahren für die Einstellung von Bediensteten in jeder Funktion in der Verwaltung, sowie die Beurteilungskriterien der Kommission und die Grundzüge der schriftlichen Prüfungen

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art.19, Absatz 1 und 2, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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