Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Ersatzerklärungen und Dateneinholung von Amts wegen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Die organisatorischen Maßnahmen, die zur effizienten, wirksamen und rechtzeitigen Datenerfassung von Amts wegen und zur Durchführung dieser Kontrollen getroffen werden, sowie die Art und Weise, in der sie durchgeführt werden sollen.

Normative Anforderungen
Art. 72 Abs. 2 des Präsidentendekrets 445/2000
Anwendbarkeit

Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und d.Ä. entfällt die Verpflichtung zur Veröffentlichung von "Ersatzerklärungen und Datenerfassung von Amts wegen" gemäß Art. 35 Abs. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 und ff. mm.
Artikel 72 Abs. 2 des Präsidentendekrets 445/2000 bleibt jedoch anwendbar.

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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