Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

System zur Messung und Bewertung der Performance

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

System zur Erfassung und Bewertung der Leistung (Artikel 7, Gesetzesdekret Nr. 150/2009)

Normative Anforderungen
Teil1, CiVIT-Beschluss Nr. 104/2010
Anwendbarkeit

Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 in seiner geänderten und ergänzten Fassung gilt die Verpflichtung zur Veröffentlichung des in diesem Abschnitt genannten "System zur Messung und Bewertung der Performance" nicht

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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