Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Dreijähriger Plan zur Korruptionbekämpfung und Transparenz

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Dreijähriger Plan zur Korruptionbekämpfung und Transparenz

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und ss.mm., Art. 10 co. 8 lett. a) des Gesetzesdekrets 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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