Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Aggregierte Daten der Verwaltungstätigkeit

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Daten über die Verwaltungstätigkeit in aggregierter Form, nach Wirtschaftszweig, nach Zuständigkeit der Einrichtungen und Ämter, nach Verfahrensart

Normative Anforderungen
Art. 24, Abs. 1, Gesetzesdekret Nr. 33/2013, aufgehoben durch Gesetzesdekret Nr. 97/2016
Anwendbarkeit

Die in diesem Abschnitt genannte Veröffentlichungspflicht wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 97/2016 aufgehoben; zuvor galten die Vorschrift und die damit verbundene Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 1, Absatz 1 des Regionalgesetzes 10/2014 nicht für die lokale Körperschaften

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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