Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Datenschutzinformationen (Art. 13 und 14 GDPR 679/2016)

Anmerkung

Für eine gezielte Suche setzen Sie ein Wort oder den Namen des Amts in Anführungszeichen, z.B. "Dezentralisierung", "2.3 Amt für Bürgerbeteiligung und Dezentralisierung“.


Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

04.07.2025 11:01

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