Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Von der ANAC erlassene Maßnahmen und in Anpassung an diese Maßnahmen erlassene Akte

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Von der A.N.A.C. erlassene Maßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an diese Maßnahmen im Bereich der Überwachung und Kontrolle der Korruptionsbekämpfung

Normative Anforderungen
Art.1, Abs. 3, Gesetz 190/2012
Anwendbarkeit

Bis heute sind keine Aufsichtsmaßnahmen oder Prüfungsschreiben von der ANAC eingegangen.

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:09

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