Transparente Verwaltung
Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.
Handlungen und Dokumente allgemeiner Art
Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums
- Verzeichnis der von den öffentlichen Auftraggebern und Konzessionsbehörden eingesetzten technologischen Lösungen zur Automatisierung ihrer Tätigkeiten.
- Bekanntmachung zur Einholung von Interessenbekundungen von Wirtschaftsteilnehmern hinsichtlich der möglichen Fertigstellung unvollendeter Bauwerke sowie deren Verwaltung. Hinweis: Wird die Bekanntmachung im entsprechenden Bereich des Webportals des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht, erfolgt die Veröffentlichung im Bereich „Transparente Verwaltung“ durch einen Link zum MIT-Portal.
- Mitteilung über das Nichtvorliegen des Dreijahresprogramms für öffentliche Bauaufträge mangels geplanter Arbeiten.
- Mitteilung über das Nichtvorliegen des Dreijahresprogramms für den Erwerb von Lieferungen und Dienstleistungen mangels entsprechender Vorhaben.
- Rechtsakte mit Vorschriften und objektiven Kriterien für das Funktionieren des Qualifikationssystems, dessen regelmäßige Aktualisierung und Geltungsdauer sowie subjektive Kriterien (Anforderungen an wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) für die Eintragung in das System.
- Verpflichtung für öffentliche Unternehmen und Inhaber besonderer oder ausschließlicher Rechte.
Gegebenenfalls erlassene Rechtsakte mit Auflistung von Verhaltensweisen, die als schwerwiegende berufliche Verfehlungen im Sinne der Artikel 95 Absatz 1 Buchstabe e) und 98 gelten (Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren). - Verpflichtung für Träger öffentlicher Investitionsprojekte. Jährliches Verzeichnis der finanzierten Projekte mit Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP), der Gesamthöhe der Finanzierung, der Finanzierungsquellen, des Projektbeginns sowie des finanziellen und verfahrenstechnischen Umsetzungsstands.
Normative Anforderungen
Art. 30, GvD Nr. 36/2023 – Einsatz automatisierter Verfahren im Lebenszyklus öffentlicher Aufträge
Anlage I.5 zum GvD Nr. 36/2023 – Elemente für die Planung von Bauaufträgen und Dienstleistungen. Mustervorlagen (Art. 4 Abs. 3)
Anlage I.5 zum GvD Nr. 36/2023 – Elemente für die Planung von Bauaufträgen und Dienstleistungen. Mustervorlagen (Art. 5 Abs. 8; Art. 7 Abs. 4)
Art. 168, GvD Nr. 36/2023 – Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen
Art. 169, GvD Nr. 36/2023 – Regulierte Vergabeverfahren in besonderen Sektoren
Art. 11 Abs. 2-quater, G Nr. 3/2003, eingeführt durch Art. 41 Abs. 1, GvD Nr. 76/2020 – Daten und Informationen zu öffentlichen Investitionsprojekten
Anlage I.5 zum GvD Nr. 36/2023 – Elemente für die Planung von Bauaufträgen und Dienstleistungen. Mustervorlagen (Art. 4 Abs. 3)
Anlage I.5 zum GvD Nr. 36/2023 – Elemente für die Planung von Bauaufträgen und Dienstleistungen. Mustervorlagen (Art. 5 Abs. 8; Art. 7 Abs. 4)
Art. 168, GvD Nr. 36/2023 – Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen
Art. 169, GvD Nr. 36/2023 – Regulierte Vergabeverfahren in besonderen Sektoren
Art. 11 Abs. 2-quater, G Nr. 3/2003, eingeführt durch Art. 41 Abs. 1, GvD Nr. 76/2020 – Daten und Informationen zu öffentlichen Investitionsprojekten
Veröffentlichungsdatum:
05.06.2025
Letzte Änderung:17.06.2025 16:30