Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Gegen die verantwortliche Person werden Sanktionen verhängt, wenn sie die in Artikel 14 genannten Angaben über das Gesamtvermögen des Amtsträgers zum Zeitpunkt seines Amtsantritts, über den Besitz von Unternehmen, über eigene Beteiligungen sowie über etwaige Vergütungen, auf die der Amtsträger Anspruch hat, nicht oder nur unvollständig vorlegt.

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 47, Abs. 1, Gesetzesverordnung Nr. 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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