Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Rechnungshof

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Alle Feststellungen des Rechnungshofs, auch wenn sie nicht akzeptiert werden, in Bezug auf die Organisation und die Tätigkeiten der Verwaltungen selbst und ihrer Büros

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 31, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anmerkung

Bis zum 31. Mai 2024 sind keine Erhebungen eingegangen.

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren