Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Verordnungen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Regelungen für die Ausübung der Befugnis zum telematischen Zugriff und zur Weiterverwendung von Daten, mit Ausnahme der Daten im Steuerregister

Normative Anforderungen
Art. 53, Abs. 1-bis, Gesetzesdekret 82/2005
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:09

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