Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Berichte der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane über den Haushaltsvoranschlag oder den Haushaltsplan, seine Änderungen und die Endabrechnung oder die Vermögensübersicht

Die Berichte des Rechnungsprüfungsorgans sind im Unterabschnitt "Haushaltsvoranschlag und Abschlussrechnung" der Transparenten Verwaltung zu finden.

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art. 31, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren