Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Zuweisung der Einnahmen aus verwaltungsrechtlichen Bußgeldern für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Gemäß Artikel 142, Absatz 12-quater, der neuen Straßenverkehrsordnung (Gesetzesverordnung 285 vom 30. April 1992), eingeführt durch das Gesetz 120 vom 29. Juli 2010

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:09

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