Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

"Allgemeiner" Zugang der Bürger zu Dokumenten, die nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Die Namen der zuständigen Stellen, bei denen der Antrag auf Zugang zu den Bürgerdiensten gestellt wird, sowie die Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts unter Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Postfächer

Normative Anforderungen
Art. 1 Abs. 1 Buchst. 0 a) des Gesetzes Nr. 10/2014 und d.Ä.
Art. 5, co. 2, Gesetzesdekret n. 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:09

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