Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Monitoring der Verfahrenszeiten

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Ergebnisse der periodischen Überwachung der Einhaltung der Verfahrensfristen

Normative Anforderungen
Art. 1, Absatz 1, R.G. Nr. 10/2014 und d. Ä.
Art. 1, Absatz 28, Ges. Nr. 190/2012
Anwendbarkeit

Die Veröffentlichungspflicht in diesem Abschnitt (Art. 24, Abs. 2, Gesetzesdekret 33/2013) wurde durch Art. 43 des Gesetzesdekrets Nr. 96/2016 aufgehoben

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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