Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Akte zur Planung der öffentlichen Arbeiten

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Akte zur Planung der öffentlichen Arbeiten

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 21 Abs. 7 und Art. 29, Gesetzesdekret Nr. 50/2016
Anwendbarkeit
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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