Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Anwesenheitsverzeichnis der Gemeinderäte und Gemeinderätinnen

Wegweiser
Normative Anforderungen
Beschluss des Gemeinderats Nr. 4/2013, Art. 1, Buchstabe c), Nr. 5
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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