Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Meldung unerlaubter Handlungen ("Whistleblower")

Wegweiser
Normative Anforderungen
Die Regelung über das Whistleblowing ist im GvD Nr. 24/2023 (Whistleblowing-Dekret) enthalten, das zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1937/EU betreffend den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie zur Festsetzung von Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen staatliche Rechtsvorschriften melden, erlassen wurde.

Vor kurzem hat auch die ANAC in Sachen Whistleblowing und gemäß Artikel 10 des GvD 24/2023 mit Beschluss vom 12. Juli 2023, Nr. 311 die „ Leitlinien betreffend den Schutz der Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie den Schutz von Personen, die Verstöße gegen staatliche Bestimmungen melden. Verfahren zur Einreichung und Handhabung der externen Meldungen “ genehmigt.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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