Transparente Verwaltung
Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.
Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums
Liste der öffentlichen Einrichtungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung, die von der Verwaltung gegründet, beaufsichtigt und finanziert werden oder für die die Verwaltung befugt ist, die Leiter der Einrichtung zu ernennen, mit Angabe der zugewiesenen Funktionen und der für die Verwaltung ausgeführten Tätigkeiten oder der übertragenen gemeinwirtschaftlichen Tätigkeiten
Für jede der Einrichtungen
- Name des Unternehmens
- Umfang der Beteiligung der Verwaltung, falls vorhanden
- Dauer des Engagements
- Gesamtbelastung des Haushalts der Verwaltung für das betreffende Jahr in jeder Funktion
- Anzahl der Vertreter der Verwaltung in den Leitungsgremien und Gesamtvergütung für jeden von ihnen
- Haushaltsergebnisse der letzten drei Haushaltsjahre
- Positionen in der Geschäftsführung des Unternehmens und deren Gesamtvergütung
- Erklärung über das Nichtvorhandensein von Gründen für die Unvereinbarkeit der Ämter von Direktoren der Einrichtung (Link zur Website der Einrichtung)
- jährliche Erklärung über das Nichtvorhandensein eines der Gründe für die Unvereinbarkeit der Ämter des Direktors der Einrichtung (Link zur Website der Einrichtung)
- Link zu den institutionellen Websites der beaufsichtigten öffentlichen Einrichtungen, auf denen die Daten der Mitglieder der politischen Gremien und der Personen, die Führungspositionen, Mitarbeit oder Beratungsfunktionen innehaben, veröffentlicht werden
Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und Art. 22, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und Art.
Art. 20 des Gesetzesdekrets Nr. 39/201
Art. 20 des Gesetzesdekrets Nr. 39/201
Veröffentlichungsdatum:
23.01.2025
Letzte Änderung:23.01.2025 13:06