Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Maßnahmen der politischen Organe

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums
  • Besschlüsse des Gemeindeausschusses und des Gemeinderates - Veröffentlichungsphase
  • Besschlüsse von den Stadtvierteln - Veröffentlichungsphase

Die Beschlüsse des Gemeindeausschusses und des Stadtrats werden auf der digitalen Amtstafel veröffentlicht, um der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtswirksamkeit nachzukommen.

Das Archiv derselben Beschlüsse wird aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten nicht in diesem Bereich veröffentlicht, kann aber durch die Ausübung des Zugangsrechts eingesehen werden, sofern dies zulässig ist.

Siehe hierzu die Leitlinie des Datenschutz-Garanten "la trasparenza sui siti web della PA- le linee guida per il trattamento dei dati personali" Nr. 243 vom 15. Mai 2014.

Normative Anforderungen
Gemäß Art. 1, Abs. 1, Buchst. g) des R.L. Nr. 10/2014 und Abs. mm., Art. 23, Abs. 1, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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