Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Umweltinformationen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Umweltinformationen, über die die Verwaltungen im Rahmen ihrer institutionellen Tätigkeit verfügen.

Normative Anforderungen
Art. 40, Abs. 2, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Gemäß Art. 1, Abs. 1, des R.L. Nr. 10/2014 und ss.mm. ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung von "Umweltinformationen" in diesem Abschnitt nicht anwendbar.

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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