Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Ausgeschiedene Führungskräfte

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Für jeden Inhaber einer Führungsposition oder eines organisatorischen Postens mit Führungsfunktion, der aus dem Dienst ausgeschieden ist, werden die bereits für die entsprechenden Kategorien gemachten Angaben veröffentlicht

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 und d.Ä.
Art. 20, Abs. 3, Gesetzesdekret Nr. 39/2013
ANAC-Beschlüsse Nr. 241/2017 und Nr. 586/2019
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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