Transparente Verwaltung
Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.
Daten der Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung
Inhalt des Obligatoriums
Liste der Unternehmen, an denen sie direkt beteiligt ist, einschließlich Minderheitsbeteiligungen, mit Angabe ihrer Größe, der zugewiesenen Funktionen und der Tätigkeiten, die zugunsten der Verwaltung oder der übertragenen öffentlichen Dienstleistungen ausgeführt werden, unter Ausschluss von Unternehmen, an denen die öffentliche Verwaltung beteiligt ist und deren Aktien an geregelten Märkten in Italien oder in anderen Ländern der Europäischen Union notiert sind, sowie deren Tochtergesellschaften.
Für jedes der Unternehmen
- Name des Unternehmens
- Umfang der staatlichen Beteiligung, falls vorhanden
- Dauer des Engagements
- Gesamtbelastung des Verwaltungshaushalts für das betreffende Jahr in jeder Funktion
- Anzahl der Vertreter der Verwaltung in den Leitungsgremien und Gesamtvergütung für jeden von ihnen
- Haushaltsergebnisse der letzten drei Haushaltsjahre
- Positionen in der Geschäftsführung des Unternehmens und deren Gesamtvergütung
- Erklärung über das Nichtvorhandensein von Gründen für die Unvereinbarkeit der Ämter von Direktoren der Einrichtung (Link zur Website der Einrichtung)
- jährliche Erklärung über das Nichtvorhandensein eines der Gründe für die Unvereinbarkeit der Ämter des Direktors der Einrichtung (Link zur Website der Einrichtung)
- Link zu den institutionellen Websites der beaufsichtigten öffentlichen Einrichtungen, auf denen die Daten der Mitglieder der politischen Gremien und der Personen, die Führungspositionen, Mitarbeit oder Beratungsfunktionen innehaben, veröffentlicht werden
Normative Anforderungen
Art. 20, Gesetzesdekret Nr. 39/2013
23.01.2025
Last modified:23.01.2025 13:06