Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Haushaltsvoranschlag

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Haushaltsvoranschlag und Änderungen zum Haushaltsvoranschlag

Normative Anforderungen
Art. 29 des D.lgs. 33/2013, abgeändert mit Art. 1 Abs. 1 Buchst. b) des Regionalgesetzes vom 29. Oktober 2014, Nr. 10
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:07

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