Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Akten zur Feststellung von Verstößen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Handlungen zur Feststellung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 39/2013

Normative Anforderungen
Art. 18, Abs. 5, Gesetzesdekret Nr. 39/2013
Anwendbarkeit

Bis 27.6.2023 hat die Gemeinde Bozen bisher keine Verstöße gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013 betreffend die Nichterteilbarkeit und Unvereinbarkeit von Aufträgen festgestellt.

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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