Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Null Bürokratie

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums
  • Fälle, in denen die Erteilung von Genehmigungen durch eine Mitteilung des Betroffenen ersetzt wird
  • Liste der Tätigkeiten von Unternehmen, die der Kontrolle unterliegen (d.h. für die die zuständigen öffentlichen Verwaltungen eine Genehmigung, eine bescheinigte Meldung der Aufnahme der Tätigkeit oder eine bloße Mitteilung für erforderlich halten)
Normative Anforderungen
Art. 37, Gesetzesdekret Nr. 69/2013, aufgehoben durch Gesetzesdekret Nr. 10/2016
Anwendbarkeit

Die in diesem Abschnitt erwähnte Veröffentlichungspflicht wurde durch das Gesetzesdekret 10/2016 aufgehoben; zuvor galten die Vorschrift und die damit verbundene Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 37, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets 69/2013 nicht im lokalen Recht

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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