Transparente Verwaltung
Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.
Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung
Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums
Für jeden Inhaber einer Führungsposition in der Verwaltung (Gemeinde-/Gemeinschaftssekretär und/oder Generaldirektor):
- nennungsurkunde mit Angabe der Dauer
- Lebenslauf, erstellt in Übereinstimmung mit dem aktuellen europäischen Modell
- Vergütungen jeglicher Art, die mit der Übernahme des Amtes verbunden sind (mit konkretem Nachweis etwaiger variabler oder leistungsbezogener Komponenten)
- Beträge für Geschäftsreisen und Dienstreisen, die mit öffentlichen Mitteln bezahlt wurden
- Daten über die Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und die aus irgendeinem Grund gezahlten Vergütungen
- Alle anderen Ämter, deren Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden, und die Angabe der fälligen Vergütung
- Erklärung über dingliche Rechte an unbeweglichem und beweglichem Vermögen, die in öffentlichen Registern eingetragen sind, über das Eigentum an Gesellschaften, Gesellschaftsanteilen, Anteilen an Gesellschaften, die Ausübung der Funktion eines Geschäftsführers oder Abschlussprüfers von Gesellschaften, mit dem Wortlaut "Ich versichere ehrenwörtlich, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht" [Für den Untertan, den nicht getrennt lebenden Ehegatten und die Verwandten bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft, wenn diese zustimmen (NB: Nachweis der fehlenden Zustimmung) und unter Bezugnahme auf den Zeitpunkt des Amtsantritts] nur für Einrichtungen mit einer Bevölkerung von über 15. 000 Einwohnern und in Bezug auf die Inhaber von Führungspositionen an der Spitze von Ämtern, die intern in allgemeine und nicht-allgemeine Führungspositionen unterteilt sind
- Kopie der letzten einkommensteuerpflichtigen Steuererklärung [für das Subjekt, den nicht getrennt lebenden Ehegatten und die Verwandten bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad, wenn diese zustimmen (NB: ggf. Nachweis der Nichtzustimmung)] (NB: es ist notwendig, die Veröffentlichung sensibler Daten durch entsprechende Vorkehrungen des Betroffenen oder der Verwaltung einzuschränken) nur für Einrichtungen mit einer Bevölkerung von mehr als 15.000 Einwohnern und unter Bezugnahme auf die Inhaber von Führungspositionen an der Spitze von Ämtern, die in allgemeine und nicht allgemeine Führungspositionen unterteilt sind
- Erklärung über die im Vorjahr eingetretenen Änderungen der Vermögensverhältnisse und Kopie der Einkommenssteuererklärung [für das Subjekt, den nicht getrennt lebenden Ehegatten und die Verwandten zweiten Grades, wenn diese zustimmen (NB: ggf. Nachweis der fehlenden Zustimmung)] nur für Einrichtungen mit mehr als 15.000 Einwohnern und in Bezug auf die Inhaber von Führungspositionen an der Spitze von Ämtern, die innerhalb dieser Einrichtungen in Ämter mit leitender, allgemeiner und nicht allgemeiner Funktion unterteilt sind
- Erklärung über das Nichtvorhandensein von Unvereinbarkeitsgründen bei der Verleihung des Amtes
- Gesamtbetrag der aus öffentlichen Mitteln erhaltenen Bezüge (jährlich: bis 30. März)
Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 und d.Ä.
Art. 13 der Gemeindeordnung (R.G. 3. Mai 2018, Nr. 2)
Art. 20, Abs. 3, Gesetzesdekret Nr. 39/2013
ANAC-Beschlüsse Nr. 241/2017 und Nr. 586/2019
Art. 13 der Gemeindeordnung (R.G. 3. Mai 2018, Nr. 2)
Art. 20, Abs. 3, Gesetzesdekret Nr. 39/2013
ANAC-Beschlüsse Nr. 241/2017 und Nr. 586/2019
Veröffentlichungsdatum:
23.01.2025
Letzte Änderung:23.01.2025 13:05