Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

"Einfacher" Zugang der Bürger zu Daten, Dokumenten und Informationen, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Name des Leiters der Dienststelle für Korruptionsprävention und Transparenz, an den der Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit gerichtet wird, sowie die Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts, mit Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Postfächer, und Name des Inhabers der Vertretungsbefugnis, die bei Verspätung oder Ausbleiben einer Antwort aktiviert werden kann, mit Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Postfächer.

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und ss.mm., Art. 5, co. 1 und 3, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und ss.mm.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:09

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