Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Abhängige privatrechtliche Körperschaften

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Liste der privatrechtlichen Einrichtungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung, die von der Verwaltung kontrolliert werden, mit Angabe der übertragenen Aufgaben und der für die Verwaltung ausgeübten Tätigkeiten oder der übertragenen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten. Im Sinne dieser Bestimmungen sind privatrechtliche Einrichtungen, die der Kontrolle durch die öffentliche Verwaltung unterliegen, oder Einrichtungen, die von der öffentlichen Verwaltung gegründet oder beaufsichtigt werden und bei denen die öffentliche Verwaltung - auch ohne Beteiligung - die Befugnis hat, die Leitung oder die Mitglieder der Einrichtungen zu bestellen.
Für jedes der Unternehmen

  • Name des Unternehmens
  • Umfang der staatlichen Beteiligung, falls vorhanden
  • Dauer der Verpflichtung
  • Gesamtbelastung des Haushalts der Verwaltung für das betreffende Jahr, aus welchem Grund auch immer
  • Anzahl der Vertreter der Verwaltung in den Leitungsgremien und Gesamtvergütung für jeden von ihnen
  • Haushaltsergebnisse der letzten drei Haushaltsjahre
  • Positionen in der Geschäftsführung des Unternehmens und deren Gesamtvergütung
  • Erklärung über das Nichtvorhandensein von Gründen für die Unvereinbarkeit der Ämter von Direktoren der Einrichtung (Link zur Website der Einrichtung)
  • Jährliche Erklärung über das Nichtvorhandensein von Unvereinbarkeitsgründen für das Amt des Direktors der Einrichtung (Link zur Website der Einrichtung)
  • Link zu den institutionellen Websites der beaufsichtigten öffentlichen Einrichtungen, auf denen die Daten der Mitglieder der politischen Gremien und der Inhaber von Management-, Kooperations- oder Beratungspositionen veröffentlicht werden
Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und ss.mm., Art. 22, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und ss. mm.
Art. 20, Gesetzesdekret Nr. 39/2013
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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