Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Ausschüsse für die Bewertung und Überprüfung öffentlicher Investitionen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Informationen über Ausschüsse für die Bewertung und Überprüfung öffentlicher Investitionen, einschließlich der ihnen zugewiesenen spezifischen Funktionen und Aufgaben, der Verfahren und Kriterien für die Auswahl der Mitglieder und ihrer Namen

Normative Anforderungen
Art. 38, Abs. 1, Gesetzesdekret 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen entfällt in diesem Abschnitt die Verpflichtung zur Veröffentlichung der "Ausschüsse für die Bewertung und Überprüfung öffentlicher Investitionen".

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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