Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Antikorruptionverantwortlicher und Transparenzbeauftragter

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Antikorruptionverantwortlicher und Transparenzbeauftragter

Normative Anforderungen
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe m des R.G. Nr. 10/2014 und ff.mm., Artikel 1 Absatz 7 des L. 190/2012 und Artikel 43 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 und d.Ä.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

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