Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Inhaber von Verwaltungs-, Führungs- oder Regierungsämtern im Sinne von Artikel 14, Absatz 1-bis, des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums
  • Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern oder -positionen unter Angabe ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
  • Ernennungsurkunde oder Proklamation mit Angabe der Dauer des Amtes oder der Amtszeit
  • Lebenslauf
  • Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes
  • Beträge für Geschäftsreisen und Dienstreisen, die mit öffentlichen Mitteln bezahlt wurden
  • Angaben über die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen und die aus irgendeinem Grund gezahlten Vergütungen
  • Alle anderen Ämter, deren Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden, und Angabe der dafür gezahlten Vergütungen
  • Aufstellung der Einkünfte und des Vermögens
Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und d.Ä., Art.13, Absatz 1, Buchstabe a), Art.14 Absatz 1-bis
Art. 47, co.1, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Dieser Abschnitt gilt nicht für lokale Körperschaften (ANAC-Beschluss Nr. 241/2017)

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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